Hausordnung der Sekundarschule „Prof. Otto Schmeil“ Gröbers (Stand: April 2024)

Unser Anliegen: Die Hausordnung ist Grundlage des Zusammenlebens an unserer Schule.

 

Die Otto-Regeln:

  • Wir respektieren alle in unserer gemeinsamen Schule, unabhängig von Aussehen, Herkunft, Meinung und Religion.
  • Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht, ungestört zu lernen und zu lehren.
  • Ein guter Ton und gepflegte Umgangsformen fördern ein angenehmes Betriebs- und Unterrichts­klima zwischen Schülern, Lehrkräften und anderen Mitarbeitern der Schule.
  • Haltungen und Symbole, die gegen das Grundgesetz gerichtet sind, sind an unserer Schule ver­boten.

1.    Allgemeine Pflichten


1.1. Schülerinnen und Schüler

  • Wir besuchen die Schule regelmäßig und pünktlich.
  • Wir beteiligen uns am Unterricht und erledigen alle anfallenden Aufgaben.
  • Wir unterlassen alles, was die Ordnung der Schule stört.
  • Wir informieren uns täglich über die aktuelle Unterrichtsorganisation und den Ablauf des darauffolgenden Schultages am Infokasten oder auf der Schulhomepage.
  • Wir arbeiten Unterrichtsstoff, den wir versäumt haben, schnellstmöglich nach.

1.2. Lehrer und Lehrerinnen

  • Sie unterstützen die Erziehungsarbeit unserer Eltern.
  • Sie verpflichten sich zur rechtzeitigen Bekanntgabe von Änderungen des Stundenplanes oder der Räume im Infokasten.

1.3. Eltern

  • Sie haben dafür zu sorgen, dass die Schülerinnen und Schüler ihre schulischen Pflichten erledigen.
  • Sie unterstützen die Erziehungsarbeit der Schule.
  • In den Klassenstufen 5 bis 8 verpflichten sich die Eltern zur wöchentlichen Unterschrift des Hausaufgabenheftes.
  • In den Klassenstufen 9 und 10 erfolgt einmal im Monat die Unterschrift der Eltern im Haus­aufgabenheft.
  • Bei Einträgen erwartet die Schule unverzüglich die Unterschrift der Eltern.

2.    Beginn des Schultages

  • Wir warten am Morgen auf dem Schulhof und nicht auf der Schulstraße, um uns selbst und den Verkehr nicht zu gefährden.
  • Die Schule öffnet 7:15 Uhr. Wir begeben uns unverzüglich in den Unterrichtsraum.
  • Unterrichtszeiten:

 

Std.

reguläre Unterrichtszeiten

 

Std.

verkürzte Unterrichtszeiten

 

1.

07:25 – 08:10 Uhr

 

1.

07:25 – 08:10 Uhr

 

2.

08:20 – 09:05 Uhr

 

2.

08:20 – 09:05 Uhr

 

3.

09:15 – 10:00 Uhr

 

3.

09:15 – 09:45 Uhr

 

 

1. Hofpause (25 min)

   

1. Hofpause (20 min)

 

4.

10:25 – 11:10 Uhr

 

4.

10:05 – 10:35 Uhr

 

5.

11:20 – 12:05 Uhr

 

5.

10:45 – 11:15 Uhr

 

 

2. Hofpause (25 min)

 

6.

11:25 – 11:55 Uhr

 

6.

12:30 – 13:15 Uhr

   

2. Hofpause (25 min)

 

7.

13:25 – 14:10 Uhr

 

7.

12:20 – 12:50 Uhr

 

8.

14:15 – 15:00 Uhr

 

8.

12:55 – 13:25 Uhr


3.    Verhalten im Unterricht

  • Bevor die Stunde beginnt, hängen wir unsere Garderobe an die dafür vorgesehenen Haken.
  • Wir verhalten uns ruhig im Unterrichtsraum und bereiten uns auf den Unterricht vor.
  • Während des Unterrichts dürfen wir den Raum nur in begründeten Ausnahmefällen in Absprache mit dem Lehrer verlassen.
  • Wenn wir wiederholt zu spät kommen, zieht das Erziehungsmaßnahmen nach sich.
  • Im Unterricht arbeiten wir konzentriert und aktiv mit.
  • Wir vermeiden Störungen des Unterrichtsgeschehens und lassen uns von Mitschülern nicht ablenken.
  • Wir lassen uns gegenseitig ausreden und rufen nicht dazwischen.
  • Nach jeder Unterrichtsstunde wird vom Ordnungsdienst der jeweiligen Klasse die Tafel gesäubert und der Raum auf Ordnung und Sauberkeit kontrolliert.
  • Nach der letzten Unterrichtsstunde sind im Raum die Stühle hochzustellen.
  • Fehlt 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn der Fachlehrer, benachrichtigt der Klassensprecher die Schulleitung.

4.    Pausenregeln

  • Die kleinen Pausen nutzen wir zur Vorbereitung auf die folgende Stunde, zum Gang auf die Toilette oder zum Wechsel des Unterrichtsraumes.
  • Bevor wir einen anderen Raum betreten, lassen wir alle Schülerinnen und Schüler heraus.
  • Das Frühstück nehmen wir in unserem jeweiligen Unterrichtsraum oder im Flur ein.
  • In den Hofpausen begeben wir uns unaufgefordert auf den Schulhof und nutzen die Pausen zur Erholung an der frischen Luft.
  • Bei schlechtem Wetter halten wir uns nach dem Abklingeln im Unterrichtsraum auf.
  • Wir dürfen das Schulgelände vom Unterrichtsbeginn bis zum Unterrichtsende nicht ohne ausdrückliche Erlaubnis eines Lehrers verlassen.

5.    Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit

  • Die Aufsichtspflicht der Schule besteht auf dem Schulgelände, auf Klassenfahrten und Aus­flügen.
  • Die Schule hat auf dem Schulweg, an der Bushaltestelle und im Bus keine Aufsichtspflicht zu erfüllen. Wir sind selbst für Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit im Schulhaus und auf dem Schulhof verantwortlich.
  • Wer vorsätzlich oder leichtfertig Schäden verursacht, wird zu Wiedergutmachungs­leistungen im Verhältnis zur Schadenshöhe herangezogen.
  • Alle Schäden müssen wir umgehend im Sekretariat melden.
  • Der Müllplan ist für uns alle bindend (siehe Infokasten).
  • Wir gefährden niemanden durch Rennen und Werfen.
  • Wir wissen, dass sowohl Provokationen als auch Handgreiflichkeiten jeder Art strikt verboten sind.
  • Radfahren ist auf dem Schulgelände nicht erlaubt.
  • Räder sind auf dem dafür vorgesehenen Platz abzustellen und anzuschließen.
  • Bei Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung.

6.    Toilettenregeln

  • Wir nutzen die Toiletten nicht als Aufenthaltsräume.
  • Wir verlassen die Toiletten sauber und ordentlich, damit der nächste Schüler sie problemlos benutzen kann.
  • Wir benutzen nur so viel Toilettenpapier, wie wir brauchen.
  • Wir achten auf persönliche Hygiene.

7.    Projekt „Rauchfreie Schule“

  • Das Rauchen ist im Schulhaus und auf dem Schulgelände sowie innerhalb der Bannmeile verboten.
  • Gemäß Jugendschutzgesetz § 10 ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren der Kon­sum von Tabakwaren grundsätzlich untersagt.

8.    Elektrozigarette

  • Das Inhalieren von nicht ärztlich verordneten Stoffen ist untersagt (z.B. Elektrozigarette).

9.    Umgang mit Alkohol

  • Das Mitbringen, der Kauf, der Genuss und die Weitergabe von Alkohol sind während der gesamten Schulzeit strengstens verboten.
  • Beim Verstoß gegen das Alkoholverbot werden die Eltern informiert und der Betroffene muss abgeholt werden.

10.  Illegale Drogen und Waffen

  • Der Besitz, der Handel und der Konsum von illegalen Drogen sind strengstens verboten.
  • Das betrifft ebenso den Besitz und die Benutzung von Waffen und waffenähnlichen Gegen­ständen.
  • Das Mitbringen und Trinken von Energydrinks ist im Schulhaus und auf dem Schulgelände sowie während schulischer Veranstaltungen untersagt. Bei Verstoß wird das Getränk ein­gezogen und es erfolgt eine Rückgabe an die Eltern.

11.  Handybenutzung

  • Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulhaus wird der Gebrauch von multimedialen Endgeräten, wie z.B. Smartphones, MP3-Player, Smartwatches, Lautsprecher und Kopfhörer, verboten. Die Geräte müssen im ausgeschalteten Zustand, für Lehrer und Schüler nicht sichtbar, aufbewahrt werden. Das Verbot gilt vom Betreten des Schulhauses am Morgen bis zum Verlassen des Schulgeländes nach der letzten Stunde oder AG-Teilnahme.
  • Zu Unterrichtszwecken ist eine Nutzung multimedialer Endgeräte mit Erlaubnis des Lehrers möglich.

12.  Hausrecht

  • Besucher haben sich grundsätzlich im Sekretariat anzumelden und dürfen sich nicht ohne Anmeldung auf dem Schulgelände oder im Schulhaus aufhalten.
  • Veröffentlichungen im Schulgelände bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung und dürfen keine parteipolitischen, verfassungswidrigen, rassistischen und beleidigenden Inhalte haben.

13.  Busregeln

  • Fällt der erste Bus aus, warten wir noch 20 Minuten, danach gehen wir nach Hause. Zu Hause informieren wir umgehend die Schule.
  • Wir beachten die Hinweise zur „Schülerbeförderung im Saalekreis bei besonderen Wetter­lagen“ siehe Schulhomepage).

14.  Krankheit

  • Wenn wir durch Krankheit nicht zur Schule können, informieren wir die Schule möglichst früh darüber.
  • Die schriftliche Bestätigung der Erziehungsberechtigten wird sofort nach den Fehltagen unaufgefordert beim Klassenlehrer abgegeben.

15.  Sonderregelungen

  • Die vollständige oder teilweise Befreiung vom Sport erfolgt grundsätzlich durch den Fach­arzt.
  • Für Beurlaubungen gelten die Regelungen zu Versäumnissen und Beurlaubungen.

16.  Sonstiges

  • Fundsachen geben wir beim Hausmeister ab.
  • Bei Verlust oder Beschädigung von Schüler- und Schuleigentum wird sofort die Schulleitung informiert.
  • Bei Abhandenkommen bzw. Diebstahl von Geld, Schmuck, Handys und anderen Wert­gegenständen, die üblicherweise nicht für den Schulbesuch erforderlich sind, besteht kein Ersatzanspruch.

17.  Regelkatalog (wird gegenwärtig überarbeitet)

  • Bei Verstoß gegen die Hausordnung tritt der Regelkatalog in Kraft.
  • Bei schwerwiegenden Missachtungen wird eine Klassenkonferenz einberufen.



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