Hausordnung der Sekundarschule „Prof. Otto Schmeil“ (Stand: Mai 2024)
Unsere Otto-Regeln
- Wir respektieren alle Menschen, unabhängig von Aussehen, Herkunft, Meinung, Religion und Geschlecht.
- Schülerinnen und Schüler sowie Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht, ungestört zu lernen und zu lehren.
- Ein guter Ton und ein respektvoller Umgang fördern ein angenehmes Schulklima zwischen Schülern, Lehrkräften und anderen Mitarbeitern der Schule.
- Rassistische Äußerungen und Symbole, die sich gegen das Grundgesetz richten, sind an unserer Schule verboten.
1. Beginn des Schultages
- Der Einlass erfolgt von 7:15 Uhr bis 7:20 Uhr. Wir begeben uns sofort in den Unterrichtsraum.
- Wer zu spät kommt, meldet sich im Sekretariat. Er/Sie erhält eine grüne Karte und geht dann schnell in den Unterrichtsraum der Klasse.
2. Verhalten im Unterricht
- Beim Betreten des Unterrichtsraumes nehmen wir Kopfbedeckungen ab und ziehen unsere Jacke aus.
- Wir verhalten uns ruhig im Unterrichtsraum und bereiten uns auf den Unterricht vor.
- Während des Unterrichts verlassen wir den Raum nur in Absprache mit der Lehrerin oder dem Lehrer.
- Im Unterricht halten wir uns an die vereinbarten Klassenregeln und vermeiden Störungen des Unterrichtsgeschehens.
- Während des Unterrichts essen wir nicht.
- Nach jeder Unterrichtsstunde säubert der Ordnungsdienst der jeweiligen Klasse die Tafel und kontrolliert den Raum auf Ordnung und Sauberkeit.
- Nach der letzten Unterrichtsstunde stellen wir die Stühle hoch und schließen alle Fenster des Raumes.
- Fehlt 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn der Fachlehrer, meldet sich der Klassensprecher im Sekretariat.
3. Pausenregeln
- Die kleinen Pausen nutzen wir zum Wechsel des Unterrichtsraumes, zur Vorbereitung auf die folgende Stunde oder zum Gang auf die Toilette.
- In den Fachräumen ist das Essen nicht erlaubt.
- In den Hofpausen begeben wir uns unaufgefordert auf den Schulhof.
- Bei schlechtem Wetter halten wir uns nach dem Abklingeln ruhig im Unterrichtsraum auf.
4. Verlassen des Schulgeländes
- Während der Schulzeit bleiben wir auf dem Schulgelände.
- Nach Beendigung des Unterrichts oder der Ganztagsangebote können sich die Schülerinnen und Schüler der 5. und 6. Klassen bis zur Ankunft des Busses auf dem Schulhof aufhalten. Die Klassen 7 bis 10 verlassen umgehend das Schulgelände.
5. Schulbus
- Bei Unpünktlichkeit des Schulbusses am Morgen warten wir 20 Minuten an der Haltestelle. Dann gehen wir nach Hause und informieren die Schule telefonisch.
- Danach unternehmen wir einen weiteren Versuch, die Schule zu erreichen.
6. Ordnung, Sicherheit und Sauberkeit
- Alle Schäden und Verletzungen melden wir umgehend einer Lehrkraft und im Sekretariat.
- Der Plan zur Säuberung des Schulhofes informiert uns, wann unsere Klasse Mülldienst hat. (siehe Infokasten: Vertretungsplan). Wir nehmen diese Aufgabe pünktlich und verantwortungsvoll wahr.
- Wir gefährden niemanden durch Rennen und Werfen von Gegenständen.
- Provokationen und Handgreiflichkeiten jeder Art sind strikt verboten.
- Auf dem Schulgelände fahren wir nicht mit dem Rad.
- Wir stellen die Räder auf dem dafür vorgesehenen Platz ab und sichern sie mit einem Schloss. Bei Diebstahl übernimmt die Schule keine Haftung.
- Wir nutzen die Toiletten und Schließfachräume nicht als Aufenthaltsbereiche.
- Wir verlassen die Toiletten sauber und ordentlich, damit die nächste Schülerin/der nächste Schüler sie problemlos benutzen kann.
- In Freistunden halten wir uns leise in der Lernwerkstatt, in der Chillzone oder im Lichthof auf und verlassen diesen Bereich sauber und ordentlich.
7. Maßnahmen zum Jugendschutz
- Das Rauchen, Dampfen, Vapen, Schnupfen u.Ä. sind im Schulhaus und auf dem Schulgelände sowie innerhalb der Bannmeile verboten. Gemäß Jugendschutzgesetz § 10 ist Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren der Konsum von Tabakwaren oder das Inhalieren von nicht ärztlich verordneten Stoffen (E-Zigaretten) grundsätzlich untersagt.
- Das Mitbringen, der Kauf, der Genuss und die Weitergabe von Alkohol sind während der gesamten Schulzeit strengstens verboten.
- Der Besitz, der Handel und der Konsum von Drogen sind strengstens verboten.
- Ebenso ist der Besitz und die Benutzung von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen untersagt.
- Der Genuss von Energydrinks ist im Schulhaus und auf dem Schulgelände sowie während schulischer Veranstaltungen untersagt.
8. Handybenutzung
- Auf dem gesamten Schulgelände und im Schulhaus wird der Gebrauch von multimedialen Endgeräten, wie z.B. Smartphones, MP3-Player, Smartwatches, Lautsprecher und Kopfhörer, verboten. Die Geräte müssen im ausgeschalteten Zustand, für Lehrer und Schüler nicht sichtbar, aufbewahrt werden. Das Verbot gilt vom Betreten des Schulgeländes am Morgen bis zum Verlassen des Schulgeländes nach der letzten Stunde oder AG-Teilnahme.
- Zu Unterrichtszwecken ist eine Nutzung multimedialer Endgeräte mit Erlaubnis des Lehrers möglich.
9. Erkrankung während des Schulbetriebes
- Erkrankt ein Schüler während des Unterrichts, wird ein Sorgeberechtigter telefonisch durch das Sekretariat darüber informiert. Zuvor meldet sich die erkrankte Schülerin/der erkrankte Schüler bei dem jeweiligen Fachlehrer ab und erhält hier eine „gelbe Abholkarte“, die im Sekretariat vorzulegen ist. Die erkrankte Schülerin/der erkrankte Schüler muss durch einen Sorgeberechtigten oder von diesem Beauftragten im Sekretariat abgeholt werden.
10. Sonstiges
- Besucher haben sich grundsätzlich im Sekretariat anzumelden und dürfen sich nicht ohne Anmeldung auf dem Schulgelände oder im Schulhaus aufhalten.
- Veröffentlichungen im Schulgelände bedürfen der Genehmigung durch die Schulleitung und dürfen keine parteipolitischen, verfassungswidrigen, rassistischen und beleidigenden Inhalte haben.
- Fundsachen werden vor dem Speiseraum an der Garderobenleiste aufgehängt.
- Bei Verlust oder Beschädigung von Schüler- und Schuleigentum wird sofort die Schulleitung informiert.
- Bei Abhandenkommen bzw. Diebstahl von Geld, Schmuck, Handys und anderen Wertgegenständen, die nicht für den Schulbesuch erforderlich sind, besteht kein Ersatzanspruch.
- Den Weisungen aller Lehrkräfte und anderer Mitarbeiter der Schule ist Folge zu leisten.
11. Konsequenzen
- Bei einem Verstoß gegen diese Hausordnung wird gemäß dem Regelkatalog verfahren.
Diese Hausordnung wurde am 03.06.2024 durch die Gesamtkonferenz beschlossen und tritt am 04.06.2024 in Kraft. Die bis zu diesem Zeitpunkt gültige Hausordnung tritt zum gleichen Zeitpunkt außer Kraft.

